Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis 
Dres. Dirk H. Gottschalk & Antje Krüger-Gottschalk

Behandlungsspektrum

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Einzelpersonen und Paare, wir bieten eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an (kognitive Verhaltenstherapie/ Verhaltenstherapie), wobei die unten genannten Erkrankungen die Schwerpunkte unserer Arbeit darstellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, psychische Beschwerden und Probleme diagnostisch abklären zu lassen und Beratung in  Anspruch zu nehmen. 

 

  • Angststörungen (z.B. spezifische Ängste/Phobien, Platzangst/Agoraphobie, Panikstörung, soziale Phobien, generalisierte Angststörung/exzessives Sorgen)
  • Zwangsstörungen (z.B. aufdringliche Zwangsgedanken, Zwangshandlungen wie z.B. Waschzwänge, Kontrollzwänge, gedankliche Zwangshandlungen)
  • Affektive Störungen (z.B. depressive Erkrankungen, bipolare Erkrankungen/Manien)
  • Psychische Erkrankungen als Folge von schweren Belastungen oder Lebensereignissen (z.B. akute Belastungsreaktion, posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung, Burnout)
  • Psychoseerkrankungen (z.B. Schizophrenien, wahnhafte Störungen, schizoaffektive Störungen)
  • nichtorganische Schlafstörungen (z.B. Ein- und Durchschlafstörungen, ggf. Parasomnien)
  • Dissoziative und Somatoforme Störungen (z.B. Konversionsstörung, Somatisierungsstörungen, Krankheitsangst)
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. unsichere/ängstliche Persönlichkeit, Borderline-Störung etc.)
  • Impulskontrollstörungen (z.B. pathologisches Glücksspiel/Stehlen, Haareausreißen/ Trichotillomanie)
  • Lern- und Arbeitsstörungen (z.B. Aufschiebeverhalten/Prokrastination)
  • Essstörungen (z.B. Anorexia nervosa, Bulimia nervosa)
  • nichtorganische sexuelle Funktionsstörungen
  • Partnerschaftsprobleme

Bei bestimmten Erkrankungsbildern ist eine parallele medikamentöse Behandlung sinnvoll oder notwendig (z.B. bei Psychoseerkrankungen), in diesen Fällen arbeiten wir eng mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Ein Erstgespräch kann dazu dienen, abzuklären, inwieweit eine ambulante Psychotherapie sinnvoll oder möglich ist. Sollte eine alleinige oder mit einer Medikation kombinierte ambulante psychotherapeutische Behandlung nicht angemessen sein, verweisen wir sie gerne auf geeignete Behandlungsmöglichkeiten weiter.

Kostenübernahme

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie abzurechnen, wir haben in unserer Praxis die Möglichkeit, mit den verschiedensten Krankenversicherern zusammenzuarbeiten:

 

1. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Psychotherapeuten, die über eine Approbation und eine Kassenzulassung verfügen. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstundengespräche und Probesitzungen ("probatorische Sitzungen") in unserer Praxis problemlos. In diesen Sitzungen lernen Sie die oder den Therapeutin/en kennen und diese/r erfragt Informationen zu Ihren Beschwerden, Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte. Wenn in den probatorischen Sitzungen deutlich wird, dass eine störungswertige Symptomatik vorliegt und Psychotherapie eine aussichtsreiche Behandlungsmöglichkeit darstellt, können Patient/in und Therapeut/in gemeinsam entscheiden ob ein Antrag auf Übernahme der weiteren Behandlungssitzungen bei der Krankenversicherung gestellt werden soll. Die Formulare hierfür stellen wir in unserer Praxis bereit und besprechen das Vorgehen mit Ihnen. Nach der Genehmigung des Antrags kann dann die weitere psychotherapeutische Behandlung erfolgen. Nähere Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Wege zur Psychotherapie" der Bundespsychotherapeutenkammer.

 

2. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungen ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Versicherer und Tarife, welche bei Psychotherapie nur Basisleistungen übernehmen oder andere Einschränkungen vorsehen. Weitere Unterschiede zwischen den Versicherern und Tarifen bestehen z.B. in Bezug auf das Beantragungsverfahren, die dabei notwendigen Formulare und bezüglich der Zahl der übernommenen Psychotherapiesitzungen.Daher ist es empfehlenswert, bei Ihrem Versicherer frühzeitig genaue Informationen zu den übernommenen Leistungen bei der Inanspruchnahme von Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten einzuholen und die nötigen Formulare für die Beantragung anzufordern, gerne unterstützen wir Sie hierbei mit weiteren Informationen.

 

3. Kostenübernahme im Rahmen der Beamtenbeihilfe
Die Kostenübernahme durch die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist problemlos.  Damit dies allerdings geschehen kann, muß innerhalb der ersten fünf Sitzungen ("probatorische Sitzungen") ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. Bitte teilen Sie Ihrer Beihilfestelle frühzeitig mir, dass Sie Psychotherapie in Anspruch zu nehmen möchten und informieren Sie sich über die formalen Schritte und die nötigen Formulare. Ihre Beihilfestelle schickt Ihnen dann die persönlichen Antragsformulare zu und wir unterstützen Sie beim Stellen des Antrags und füllen den unsererseits zu bearbeitenden Teil aus.

 

4. Behandlung als Selbstzahler
Einige Patienten entschließen sich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Sollten Sie sich ebenso entscheiden, kann ein individueller Kostenvoranschlag für Sie erstellt werden. Das veranschlagte Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

5. Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherung
Berufsgenossenschaften können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen, sofern die zu behandelnden Erkrankungen in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dies ist z.B. gegeben, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie den Sachbearbeiter, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.